Gericht stoppt Rauchverbot in Rheinland-Pfalz!
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Cigar Wiki's forum : THE CIGAR WIKI : Gericht stoppt Rauchverbot in Rheinland-Pfalz!Rückläufige Umsätze und Immobilien ohne Pächter
Autor: Werner Niedermeier
Datum: 10.05.2008, 14:01:42 Uhr
Quelle: »VEBWK
Rückläufige Umsätze und Immobilien ohne Pächter
Das Rauchverbot schafft weiter Probleme, wie der VEBWK berichtet.
Der Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur e.V. (VEBWK) hat mittelständische Brauereien unterschiedlicher Größe sowie den Bayerischen Brauerbund e.V. nach einer Beurteilung der Lage vier Monate nach Einführung des Rauchverbots gefragt. Das Ergebnis: Die Entwicklung der Bierabnahme durch die bayerische Gastronomie sowie der Immobilienmarkt für kleinere Gastronomieobjekte bereiten den Interviewpartnern große Sorge.
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Weiterlesen bitte hier: http://rauchen-bayern.de/seitenews-176-.html]
Hier eine Meldung aus der DTZ:
Senioren protestieren
BREMERHAVEN (DTZ/red). Die Nichtraucherschutz-Bestimmungen in Bremen haben jetzt bei Seniorinnen und Senioren in Bremerhaven öffentliche Proteste ausgelöst. Grund: Auch in den sechs städtischen Senioren-Treffpunkten darf nun nicht mehr geraucht werden.
Der Ältestenrat, in dem die Besucher der Einrichtungen organisiert sind, hat deshalb den zuständigen Dezernenten Melf Grantz zu einem Kompromiss aufgerufen. Nach Auffassung dieses Gremiums könnten einzelne Räume oder einer der sechs Seniorentreffpunkte zu „Raucher-Zonen“ erklärt werden. Denn nach dem jetzigen Stand der Dinge müssen die alten Menschen zum Rauchen vor die Tür gehen – und das hält der Ältestenrat insbesondere bei schlechtem Wetter für gesundheitsgefährdend und unzumutbar.
Aktuell stellen die Mitarbeiter der Senioren-Treffpunkte bereits fest, dass die Besucherzahlen seit Einführung der Nichtraucherschutz-Bestimmungen kontinuierlich zurückgehen.
So schlägt denn auch Ingeborg Kloppenburg, die Leiterin des Treffpunktes im Stadtteil Grünhöfe, Alarm: „Wir können die Treffpunkte auch bald dicht machen, wenn die Leute hier nicht rauchen dürfen. Die alten Leute in den Stadtteilen werden wieder vereinsamen, weil sie hier nicht rauchen dürfen und deshalb lieber zu Hause bleiben.“
Unterdessen hat Dezernent Grantz Ausnahmen für die Seniorinnen und Senioren abgelehnt.
Die Bundesregierung reagiert sofort auf die Verhandlung im Juni:
Bundesregierung: Die Tabakindustrie und die Raucher sollen bluten
Bätzing fordert:„Regelmäßige Anhebung der Steuersätze auf Tabakprodukte und weitere Werbeeinschränkungen“
Die Bundesregierung will den Kampf gegen das Rauchen in Deutschland offenbar noch einmal deutlich verschärfen. Das berichtet die «Bild»-Zeitung (Freitagausgabe) unter Berufung auf ein „Strategiepapier für ein Nationales Aktionsprogramm zur Tabakprävention“ des Drogen- und Suchtrates beim Gesundheitsministerium.
Als kurz- und mittelfristige Maßnahmen empfiehlt der Rat unter Vorsitz der Bundes-Drogenbeauftragten Sabine Bätzing (SPD) unter anderem eine spürbare „regelmäßige Anhebung der Steuersätze auf Tabakprodukte“ plus Preisaufschlag für die Finanzierung von Sucht-Vorbeugung. Die Mindestgröße von Zigarettenschachteln soll auf 20 Stück festgelegt werden, was den Verkaufspreis der einzelnen Packung weiter erhöhen würde.
Zudem soll es ein umfassendes Verbot von Zigaretten-Automaten geben und „weitere Werbebeschränkungen für Tabakprodukte“. Dazu zählen laut dem Bericht das Verbot von großen Plakaten und ein weitgehendes Rauchverbot in „Film- und Fernsehproduktionen, die mit öffentlichen Mitteln (co-)produziert werden“.
Quelle.smokersnews.de
Zum Thema (aus der Schweiz): "Anti-Tabak-Kampagne des BAG reine Geldverschwendung?" (Persoenlich.com):
Donnerstag, 08.05.2008
Karlsruhe verhandelt am 11. Juni über Rauchverbot in Gastronomie'
Warten auf den 11.JuniDas Bundesverfassungsgericht verhandelt am 11. Juni über das Rauchverbot in der Gastronomie. Das kündigte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe an. Der Erste Senat prüft die Verfassungsbeschwerden von zwei Gastwirten mit kleinen Gaststätten und einer Diskothekenbetreiberin. Sie wenden sich gegen die Nichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin.
Die nur aus einem Raum bestehenden Gaststätten der Kläger befinden sich in Tübingen und Berlin. Sie werden überwiegend von Stammgästen besucht. Der Anteil der Raucher unter den Gästen liegt den Angaben zufolge etwa bei 70 Prozent. Die beiden Gastwirte wenden sich dagegen, dass die jeweiligen Nichtraucherschutzgesetze für Einraumgaststätten keine Ausnahmeregelung vom Rauchverbot vorsehen.
Sie sehen darin eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit und ihres Eigentumsgrundrechts. Da bei solchen kleinen Gaststätten eine Abtrennung von Raucherräumen nicht möglich sei, führe das Rauchverbot dazu, dass sie unrentabel würden und geschlossen werden müssten. Die Diskothekenbetreiberin aus Heilbronn wendet sich gegen das Nichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg. Es untersagt ihr, das Rauchen zu gestatten und schließt darüber hinaus - anders als für Gaststätten - die Einrichtung von Raucherräumen aus. Ein solches absolutes Rauchverbot sei nicht verhältnismäßig, heißt es in ihrer Verfassungsbeschwerde.
Beim Bundesverfassungsgericht sind insgesamt 27 Verfahren anhängig, die sich auch gegen die Rauchverbote in Hessen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bayern richten. Im Januar hatte Karlsruhe erstmals einen Eilantrag eines Rauchers gegen das hessische Gesetz abgelehnt.
Das Nichtraucherschutzgesetz von Baden-Württemberg gilt seit 1. August 2007, das Berliner Gesetz seit 1. Januar 2008.
Quelle:smokersnews.de
PS: Erscheint die DTZ eigentlich noch?
Das gescheiterte Rauchverbot
Zum Glück funktioniert die dritte Gewalt in unserem Staat
Von Georg Haupt, Frankfurter Neue Presse (Kommentar aus der Printausgabe)
Zum Glück funktioniert die dritte Gewalt in unserem Staat. Gerichte haben in einigen Ländern bereits das Stopp-Signal gesetzt und Ausnahmetatbestände geschaffen, die jegliche bundesweite Einheitlichkeit einer gesetzlichen Regelung im Umgang mit dem blauen Dunst in Gaststätten nachhaltig zerstört haben.
Es ist nur konsequent, dass auch die hessische Landesregierung ihr deutlich übers Ziel hinausgeschossenes Gesetz nun anpassen will, wie dieses die FDP übrigens schon von Anfang an vorgeschlagen hatte. Es ist absehbar, dass auch hier zu Lande bald ein Gericht nein zum absoluten Rauchverbot sagen würde, weshalb die Sozialministerin nun schnell handeln will.
Interessant dürfte dabei werden, wo sich in diesem „bunten“ Landtag dafür eine Mehrheit finden wird. Die Liberalen wären in dieser Angelegenheit natürlich an der Seite der CDU-Ministerin, aber auch SPD und Grüne können mittelfristig kaum umhin, der veränderten Rechtsprechung Rechnung zu tragen. Dass sie dieses nicht voller Begeisterung tun werden, folgt allein aus der Tatsache, dass sich CDU, SPD und Grüne bei der Verabschiedung des Raucherschutzgesetzes mal auf breiter Basis einig gewesen waren.
Völlig losgelöst von der unstreitigen Tatsache, dass Rauchen der Gesundheit schadet, kann aber auch eine noch so klare parlamentarische Mehrheit nicht einfach Grundrechte persönlicher Entfaltung einfach aussetzen, nur weil dieses gerade mal so in Mode gekommen zu sein scheint.
Die Diskussion um das Rauchverbot in der Gastronomie, die jetzt erst richtig in Gang kommen wird, kann auch ein Beispiel dafür geben, wie dieses Landesparlament mit demokratischen Grundrechten umzugehen gedenkt.
Quelle:smokersnews.de
Kampfansage von Karl-Heinz Florenz: EU verstärkt Druck für totales Rauchverbot
Das Ziel der EU-Kommission ist klar: Das totale Rauchverbot bis 2010, getarnt als Arbeitnehmerschutz
Nun basteln zwei EU-Kommissare an einer Ergänzung, nämlich dem Schutz von Arbeitskräften vor dem Passiv-Rauchen. Das würde nichts anderes bedeuten, als das komplette Rauchverbot in allen Gaststätten und im gesamten Europa. Gegenüber dem "Wiener KURIER" erläutern die Gesundheits-Kommissarin Androulla Vassiliou und der Kommissar für Arbeit und Soziales, Vladimir Spidla.
Eine Kostprobe davon, wie radikal Nichtraucher im Parlament sein können, gab der deutsche Abgeordnete Karl-Heinz Florenz, der sich um die Nicht-Raucher-Gesetze kümmert. Sollten es Österreich und Deutschland in den kommenden zwei Jahren nicht schaffen, die Vorgaben des Parlaments selbst umzusetzen, dann "falle die Guillotine", sprach er und fügt hinzu: "Und in der Regel ist eine Guillotine unangenehm."
Quelle:smokersnews.de
Der Norden zieht nach...
"DPA - Mittwoch, 23. April, 14:04 Uhr
Schleswig (dpa) - Im Streit um die neuen Rauchverbote haben Gastwirte vor Gericht einen weiteren Teilerfolg erzielt. Auch in Schleswig-Holstein darf bis auf weiteres in kleinen Eckkneipen wieder geraucht werden.
Das Verwaltungsgericht Schleswig gab am Mittwoch einer entsprechenden Klage im Eilverfahren statt. Voraussetzung ist, dass keine Angestellten beschäftigt werden. Zuvor hatte die Justiz bereits in Sachsen und Rheinland-Pfalz vorläufig erlaubt, dass in kleinen Kneipen mit nur einem Raum wieder zur Zigarette gegriffen werden darf. Im Saarland darf in Wasserpfeifen-Cafés wieder geraucht werden.
Das Gericht in Schleswig äußerte verfassungsrechtliche Bedenken an dem seit Jahresbeginn geltenden Nichtraucherschutzgesetz, weil es keine Ausnahmeregelung für Gaststätten vorsieht, die keinen getrennten Raucherbereich einrichten können. Gegen das Gesetz klagen vier Gastwirtinnen aus Lübeck, die sich durch die Regelung in einer existenzbedrohenden Notlage sehen. Gegen den Beschluss (Az. 12 B 13/08) ist Beschwerde vor dem schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgericht möglich."
LG, Cedrus
In der deutschen Bild steht: Kneipen-Wirt erhängt sich wegen Rauchverbot (http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/04/08/wirt-erhaengt-sich/wegen-rauchverbot.html) ...
Laut Focus Online wird nun auch das Rauchverbot in Bayern überprüft:
Beste Grüsse, A.
Das ist ein echter Erfolg für unsere BÜRGERLICHEN FREIHEITEN und alle die ihre Meinung dazu offen geäußert haben, dürfen sich freuen.
"Selbst zum Genuss des Glücks braucht man Mut."
Carl Spitteler, schweizer Dichter(1845-1924)
"Nur durch Mut kann man sein Leben in Ordnung bringen."''
Lux de Clapiers Vauvenargues, französischer Moralist(1715-1747)
Dem Freund das Herz, dene Dappese mei Hernbix(meine Hirnbüchse)!
Gruß aus Bad Vilbel
Ricci R.
In Rheinland-Pfalz darf in kleinen Kneipen auch nach Inkrafttreten des Rauchverbotes weiter geraucht werden. Nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichts in Mainz sind Gaststätten mit nur einem Schankraum vom Nichtraucherschutzgesetz ausgenommen.
Dies meldet gerade Spiegel online http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,534678,00.html
Endlich ein Schritt in die richtige Richtung!
Seite 1 von 1Ricci 
14.05.2008 14:15 Ricci 
13.05.2008 19:25 Ricci 
13.05.2008 10:22
Zuletzt bearbeitet von Ricci am 13.05.2008 10:26
Weitere Kriegserklärung
Sollten unsere Politiker jetzt massiv dazu übergehen uns nur noch zu ERZIEHEN oder sich die Diäten erhöhen, liegt es am Bürger, den Funktionträgern ihre wahre Aufgaben wieder ins Gedächtnis zurufen.
Die Gestaltung der Rahmenbedingungen, darum geht es. Und nicht in den Eigentumsrechten der Kneipers herum zu wursteln.
Enjoy
bureaucrat,sysop
09.05.2008 10:09 Ricci 
08.05.2008 18:21
Zuletzt bearbeitet von Ricci am 08.05.2008 18:21
Klagen aus Tübingen und Berlin auf dem Richtertisch
Ricci 
06.05.2008 19:46
Zuletzt bearbeitet von Ricci am 06.05.2008 19:48
Sie haben so ziemlich alles falsch gemacht beim Rauchverbot, was man nur falsch machen konnte. Im übersteigerten Gesundheitswahn unserer Zeit wurden klassische Grundrechte – insbesondere die der persönlichen Freiheit von Kneipenbesitzern und Gästen – einfach ausgeklammert. Warnungen von Fachleuten, die vor der Existenzgefährdung kleinerer Gastronomiebetriebe unter der Knute eines allgemeinen Rauchverbotes gewarnt hatten, wurden in den Wind geschlagen.
Ricci 
28.04.2008 20:40
Die EU will immer mehr Einfluss auf die Lebensbereiche der EU-Bürger direkt nehmen, doch das Thema Gesundheit bleibt Sache der Nationalstaaten. Nicht ganz. Beim Vorgehen gegen das Rauchen haben EU-Parlament und EU-Kommission nun eine Hintertür geöffnet, durch die sie totale Rauchverbote in allen Lokalen Europas bringen wollen. Diese Hintertür heißt "Arbeitnehmerschutz". Darunter fallen etwa der Schutz vor zu viel Lärm, verpflichtende Ruhepausen oder die Helmpflicht auf Baustellen.
Cedrus 
24.04.2008 13:38
Zuletzt bearbeitet von Cedrus am 24.04.2008 14:23Secundo 
08.04.2008 08:33 Enjoy
bureaucrat,sysop
13.03.2008 10:12
Zuletzt bearbeitet von Enjoy am 13.03.2008 10:13Aficionado
bureaucrat,sysop
04.03.2008 10:51 Ricci 
13.02.2008 10:25
Zuletzt bearbeitet von Ricci am 13.02.2008 10:38
Die Hauptlast lag in diesem Fall bei der Gastronomie und ihrer Kundschaft.
Vielleicht begreifen die Zigarren-Händler jetzt:
Es geht eben doch was, genau so, gelle!
Clubcigarren 
12.02.2008 12:52






